Empirie zur Beeinflussbarkeit von BVerfG-Richtern – Vox populi und das Ver­fas­sungs­ge­richt

Datum: 
Sonntag, 13. März 2016
Medium: 
Legal Tribune Online

"(...) Die Politikwissenschaftler Sebastian Sternberg, Thomas Gschwend, Caroline Wittig und Benjamin G. Engst setzen in ihrer Untersuchung demoskopische Daten zur öffentlichen Meinung einerseits, einen politisch relevanten Teil der verfassungsrichterlichen Entscheidungspraxis andererseits in Beziehung. Abstrakte Normenkontrollklagen und Bund-Länder-Streitigkeiten, so die Politikwissenschaftler, haben dabei den Vorteil, sich gut der politischen Regierungs- und Oppositionsfunktion zuordnen zu lassen.

Ihre Vermutung: 'Sofern das Gericht als Hüter der Verfassung unabhängig von der öffentlichen Meinung entscheidet, sollten wir keinen systematischen Zusammenhang zwischen der spezifischen Unterstützung für die jeweilige Oppositionsfunktion und deren gerichtlichen Erfolg finden.' Doch genau diesen Befund treffen die Politikwissenschaftler: Soweit die bundespolitische Opposition gegenüber der Regierungsmehrheit relativ populär ist oder wenn das Anliegen eines von ihr vor das Bundesverfassungsgericht getragenen Anliegens in der Bevölkerung eine spezifische Unterstützung erfährt, steigen ihre Chancen, mit dem abstrakten Normenkontrollantrag oder ihrer Bund-Länder-Streitsache vor dem Verfassungsgericht zu obsiegen. (...)"

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