Aufnahmebedingungen der Lorenz-von-Stein-Gesellschaft

Erwerb der Mitgliedschaft

Vereinsmitglieder können natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts werden.Der Mitgliedschaft ist schriftlich beim Vorstand der Gesellschaft mit dem Formular im  Flyers der Lorenz-von-Stein-Gesellschaft zu beantragen. Über die Aufnahme als Mitglied entscheidet der Vorstand.

Beitragszahlungen

Die Mitglieder haben während der Zugehörigkeit zur Gesellschaft einen Mitgliedsbeitrag zu zahlen, dessen Höhe von der Mitgliederversammlung festgelegt wird. In besonderen Fällen kann ein Mitglied von Mitgliedsbeiträgen befreit werden. Derzeit beträgt der Mitgliedsbeitrag 60 € (Stand Jan. 2018), der durch eine Sepa-Lastschrift eingezogen wird.

Veränderung des persönlichen Status

Jedes Mitglied der Gesellschaft ist verpflichtet, jede Änderung der Adresse und Bankverbindung zeitnah dem Verein anzuzeigen.

Kündigung

Eine Kündigung mit Austrittserklärung aus der Gesellschaft ist schriftlich beim Vorstand bzw. dem Sekretariat der Lorenz-von-Stein-Gesellschaft mit dreimonatiger Frist zum Ende des Geschäftsjahres einzureichen.