Zur Verabschiedung ihrer Gesetzesvorlagen benötigt die Bundesregierung entweder die Zustimmung des Bundesrates, oder sie muß dessen Einspruch abwehren. Was dies bedeutet, demonstriert die Analyse der Einspruchs- und Zustimmungsgesetzgebung bezüglich wirtschafts- und innenpolitischer Fragen seit der Vereinigung. Mit einfachen Annahmen über die Politikvorstellungen der Gesetzgebungsakteure wird gezeigt, daß sich erstens die Möglichkeiten der Bundesregierung zur Durchsetzung ihrer Politikvorstellungen verschlechtert haben. Dabei nahmen die sogenannten C-Länder - Länder mit Koalitionären aus dem Lager sowohl der Bonner Regierungs- als auch der Bonner Oppositionsparteien - entscheidende, weil mehrheitbringende Positionen ein. Mit der momentanen Mehrheit der SPD-geführten Länder im Bundesrat ist die Regierung weitgehend auf Kompromisse angewiesen oder zum Verzicht auf Politikgestaltung gezwungen. Zweitens schwächt das Erfordernis einer mehrheitlichen Zustimmung der Länderkammer die Stellung der Bundesregierung stärker in der Zustimmungs- als in der Einspruchsgesetzgebung. Drittens bestehen auch Unterschiede zwischen wirtschafts- und innenpolitischen Themen. Die Politik der Bundesregierung bestimmt sich danach als vielschichtiges Resultat sowohl aus den Mehrheitsverhältnissen in Bundestag und Bundesrat, aber auch aus der Art der Materie sowie den Rahmenbedingungen des jeweiligen Gesetzgebungsverfahrens. Insbesondere kann die geschwächte Gestaltungsfähigkeit der Bundesregierung nicht auf eine einzelne, etwa parteipolitische, Ursache reduziert werden.