Michael W. Schröter
Das Subsidiaritätsprinzip als verfassungsgenerierender Modus

Mannheimer Zentrum für Europäische Sozialforschung: Arbeitspapiere; 54
Mannheim
,
MZES
,
2002
ISSN: 1437-8574

Das Subsidiaritätsprinzip kann als verfassungsgenerierender Modus verstanden werden. Ein wesentlicher Teil prozeduraler Verfassungsbestimmungen, nämlich die Kompetenzausübung im Verhältnis zwischen den Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft, wird von ihm erfasst. Insbesondere erweist es sich als eine verfassungsqualitative Norm, die der dynamischen und erfolgsbetonten Eigenart der Gemeinschaft Rechnung trägt, diese gar noch verstärkt, ohne berechtigte Legitimationsbedürfnisse unbefriedigt lassen zu müssen. Seine rechtsdogmatische Ausgestaltung hat infolge des Amsterdamer Subsidiaritätsprotokolls dazu geführt, dass die Gemeinschaftsorgane die gewählte Kompetenzausübung ausdrücklich begründen müssen. Für Umweltrechtsakte wird überprüft, wie die Gemeinschaftsorgane dieser Verpflichtung nachkommen. Dabei können die mit den Legislativakten verbundenen diskursiven Verfahren auch im Sinne von Lernprozessen verstanden werden, die den Gehalt des Subsidiaritätsprinzips im Sinne eines verfassungsgenerierenden Modus mehr und mehr verstehen, um diesem in der rechtspolitischen Diskussion zur Anerkennung und Weiterentwicklung zu verhelfen.

Dieses Arbeitspapier ist Ergebnis eines Beitrags zur Tagung "Verfassungspolitik in der Europäischen Union" im DFG-Forschungsschwerpunkt "Regieren in der EU" im November 2001 in Mannheim. Abgedruckt ist es in dem Sammelband, in dem die Beiträge zu dieser Tagung gebündelt wurden.

.