Der Einfluss der Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat auf die deutsche Gesetzgebung ist in den letzten Jahren vielfach mit Hilfe räumlicher und spieltheoretischer Modelle untersucht worden (Burkhart und Manow, 2006; König und Bräuninger, 2005; Manow und Burkhart, 2004). Die Ergebnisse dieser Studien fallen unterschiedlich aus und bestätigen keineswegs durchgehend die populäre These vom Bundesrat als Blockadeinstrument der Opposition. Ungeachtet der widersprüchlichen Befunde, die diese Arbeiten präsentieren, ist ihnen gemeinsam, dass sie eine zentrale Institution des deutschen Gesetzgebungsprozesses weitgehend ignorieren: den Vermittlungsausschuss (VA). So stellen (2004, 2) fest, dass „compared to the insightful scholarly discussion on the merits of bicameralism and the effectiveness of bicameral institutions, few studies have yet analyzed the mechanism of conciliation committees to solve bicameral conflicts“. Dies ist vor allem deshalb interessant, weil dem VA landläufig eine besondere Position im deutschen Gesetzgebungsprozess eingeräumt wird. So bezeichnet etwa der langjährige Vorsitzende des VA, Friedrich Vogel, den Ausschuss als „das eigentliche verfügbare Instrument für die Mitwirkung der Bundesratsmehrheit an den machtpolitischen Auseinandersetzungen der Bundespolitik“ (Vogel, 1989, 217). (2000, 164) präzisiert, dass „der Gang des Gesetzgebungsverfahrens [...] davon abhängen [könne], welche Seite die Mehrheit im Vermittlungsausschuss hat“.