Im Mittelpunkt des Beitrags steht die Frage, unter welchen Bedingungen sich die inhärenten Interessengegensätze von Kanzlern, Ministern und Experten überwinden lassen. Dem Modell von Fang und Stone (2013) folgend können Kanzler nur Vertrauen in die Reformempfehlungen von Experten aufbauen, wenn ein reformfreudiger Minister im Amt ist. Am Beispiel der Hartz-Reformen zeige ich, dass sich die Parteien dem Thema Reform der Arbeits- und Sozialsysteme in ihren Parteiprogrammen und Koalitionsvereinbarungen im Wahljahr 2002 kaum widmeten, aber der Sachverständigenrat seine Informationsübermittlungsstrategie nach dem Amtsantritt Wolfgang Clements im Jahresgutachten 2002/03 änderte. Seine deutlicheren Reformempfehlungen wurden von der Regierung in ihrem Jahreswirtschaftsbericht 2003 übernommen und die Hartz-Reformen bis 2005 umgesetzt.