In dem Arbeitspapier wird untersucht, in welcher Form Mütter bei ihrem Wiedereinstieg in den Beruf vom wohlfahrtsstaatlichen Institutionengeflecht sowie familiär-nachbarschaftlichen Solidaritätsmustern unterstützt werden bzw. welche Barrieren bei einer Rückkehr in den Arbeitsmarkt weiterhin bestehen. Die Untersuchung basiert erstens auf einer Beschreibung der nationalen familienpolitischen und arbeitsrechtlichen Regelungen sowie auf einer Überprüfung, wie diese Vorgaben auf lokaler Ebene umgesetzt werden. Zweitens wird der Frage nachgegangen, welche Wirkungen diese institutionellen Regelungen auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf haben. Dieser Schritt erfolgt über Interviews mit Familien, in denen mindestens ein Kind unter sechs Jahren lebt. Aufgrund der Einbindung in ein internationales Projekt liegen die Interviews nur in einer englischen Fassung vor.
Die Erwerbsbeteiligung von Müttern ist in Deutschland seit Mitte der 70er Jahre erheblich gestiegen. Dennoch zeigt sich daran, daß nur selten nach Ende des Erziehungsurlaubs eine direkte Wiederaufnahme der zuvor ausgeübten Tätigkeit gelingt, daß die institutionellen Hürden für einen beruflichen Wiedereinstieg erheblich sind. Ein Hauptproblem ist darin zu sehen, daß Mütter in der Regel eine Teilzeittätigkeit nachfragen, während Arbeitgeber oftmals nur die zuvor bestehende Vollzeitstelle anbieten. Arbeitszeiten der Eltern sollen teilweise durch öffentliche Betreuungseinrichtungen abgedeckt werden. Die Ergebnisse des Arbeitspapiers verdeutlichen, daß ein Recht auf einen Kindergartenplatz nicht ausreicht, wenn erstens die Betreuungszeiten verhältnismäßig starr sind und zweitens kein erneuter Rechtsanspruch auf öffentliche Kinderbetreuung gewährt wird, sobald Kinder das Einschulungsalter erreichen. Neben der staatlichen Unterstützung wurde in den Interviews nach privaten Hilfen gefragt. Dabei zeigt sich, daß zwar eine hohe nachbarschaftliche Solidarität zwischen Familien zu verzeichnen ist. Diese wird jedoch nur selten in Anspruch genommen, um Zeiten auszugleichen, in denen Mütter die Betreuung des Kindes aufgrund einer Erwerbstätigkeit nicht selbst übernehmen können; dafür sind weiterhin nahe Angehörige zuständig. Wenn es um eine parallele Verwirklichung von Familie und Beruf geht, sind es folglich die Frauen, die sich bei verhältnismäßig starren Vorgaben des Arbeitsmarktes und öffentlicher Betreuungsangebote als sehr flexibel erweisen (müssen). Beispiele sind die Aufnahme selbständiger Tätigkeiten, die am Abend oder am Wochenende ausgeübt werden können oder der Wechsel auf einen anderen Arbeitsplatz, der leichter mit den Betreuungszeiten öffentlicher Einrichtungen in Einklang zu bringen ist.
Die Interviews wurden in zwei unterschiedlichen Stadtteilen durchgeführt. Zwei Ergebnisse sind dabei hervorzuheben: In dem Mittelschicht-Stadtteil haben sich sehr viel häufiger (selbst)organisierte Formen der Solidarität entwickelt, die eine Entlastung für Familien bedeuten können, die in dem 'sozial schwachen' Stadtteil so nicht bestehen. Hinsichtlich der Wiedereinstiegschancen ist darüber hinaus zu betonen, daß in dem Mittelschicht-Stadtteil die Gefahr einer Dequalifizierung bei längerer Abwesenheit vom Arbeitsmarkt dominiert, während in dem 'sozial-schwachen' Stadtteil u. a. das Problem zu verzeichnen ist, daß das mit einer Teilzeitstelle zu erzielende Gehalt zur Deckung des Lebensunterhaltes nicht ausreicht. Mit diesem Problem sehen sich insbesondere alleinerziehende Mütter konfrontiert, die häufig keine Alternative zu einer Abhängigkeit von Sozialhilfe sehen, solange die Betreuung der Kinder sehr zeitintensiv ist.