Im Rahmen des Berichtssystems des Internationalen Pakts für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte kommt es zu einem sog. "konstruktiven Dialog" zwischen den Staaten und dem vom Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen eingerichteten Ausschuß: Die Staaten präsentieren in regelmäßigen Abständen ihre nationale Menschenrechtslage; der Ausschuß bemüht sich, die Staaten auf der Basis des in Art. 2 Abs. 1 Sozialpakt vorgegebenen Grundsatzes der progressiven Realisierung zu einer verbesserten Implementierung der im Pakt niedergelegten Rechte zu bewegen. Das vorliegende Arbeitspapier befaßt sich mit der Frage, inwieweit es im Rahmen dieses Prozesses zu Verhandlungen kommt und welche Wirkungen Verhandlungslösungen im Rahmen der Implementierung internationaler Menschenrechtsverpflichtungen entfalten.
Zunächst wird festgestellt, daß es sich beim "konstruktiven Dialog" um einen Prozeß handelt, der deutliche Verhandlungsmomente aufweist, wobei auch konfrontative Elemente eine Rolle spielen. Die Besonderheit dieses Dialogs besteht in seiner vielfältigen Institutionalisierung durch die Tätigkeit des Ausschusses, etwa in Form von Allgemeinen und Abschließenden Stellungnahmen sowie der Entwicklung von Instrumenten wie benchmarking und scoping .
Anschließend wird gezeigt, daß Verhandlungslösungen zur Bewerkstelligung eines effektiven Menschenrechtsschutzes beitragen können, jedoch auch ihre Grenzen aufweisen - etwa bei nachhaltiger Informationsverweigerung durch die Staaten. Verhandlungslösungen können helfen, das begrenzte Mandat der Ausschüsse unter den Menschenrechtspakten optimal auszuschöpfen und langfristig das Verhalten der Staaten - zumindest indirekt - positiv zu beeinflussen.
Schließlich wird das System des universellen Menschenrechtsschutzes als internationales Verhandlungssystem klassifiziert, welches sich durch kooperative, verhandlungsbasierte Implementierungsverfahren auszeichnet. So sinnvoll die gewählte Verhandlungslösung sich im Einzelfall gezeigt hat, so sehr ist es dem Autor jedoch ein Anliegen zu betonen, daß bei zukünftigen Kodifizierungsvorhaben - etwa dem Fakultativprotokoll zum Sozialpakt - Fragen der effektiven Implementierung stärker berücksichtigt werden sollten, wobei neben Aushandlungsmodalitäten auch die Möglichkeiten konfrontativer Durchsetzung einer erheblichen Verstärkung bedürfen.