Der Beitrag untersucht, welche Funktion Gerechtigkeitskriterien für die Beurteilung von Arbeitslosengeld und Sozialhilfe durch die Adressaten dieser Sicherungssysteme haben. Der Vergleich von zwei unterschiedlich strukturierten Sicherungssystemen eröffnet dabei die Möglichkeit, die Bedeutung der Strukturmerkmale – und hier insbesondere der institutionalisierten Gerechtigkeitsprinzipien – für die Bildung von Solidaritätsbereitschaften aufzudecken. Ein wichtiges Ergebnis dieses Vergleichs ist, dass für die Sozialhilfe die Unterstützung fast gleichermaßen hoch ist wie für das Arbeitslosengeld, obwohl sie aufgrund ihrer größeren Umverteilungswirkungen höhere Solidaritätsanforderungen an die sie finanzierenden Adressaten stellt.