Während in den Medien eine viel beachtete Reformstau-Debatte geführt wird, weist die Gesetzgebungsstatistik eine unangefochtene Vormachtstellung der Regierung in puncto Einbringungen und Verabschiedungen von Gesetzesvorlagen aus. Ungeachtet des Ausbaus der Zustimmungsgesetzgebung und unterschiedlicher Parteimehrheiten in Bundestag und Bundesrat konnten Regierungsvorlagen in der 13. Wahlperiode sogar einen Verabschiedungsrekord erzielen, der die Frage nach den Gründen für ihre ungebrochene Durchsetzungskraft in der parlamentarischen und bundesstaatlichen Arena aufwirft. Eine ähnlich hohe Verabschiedungsquote kann lediglich der Vermittlungsausschuß vorweisen, was als ein weiterer Beleg gegen einen Reformstau in der Gesetzgebung zu werten ist. Im Beitrag wird die hohe Verabschiedungsquote von Regierungsvorlagen aus dem Zusammenspiel der Gesetzgebungsorgane Regierung, Bundestag und Bundesrat abgeleitet. Es zeigt sich, daß das parlamentarische System eine gegenseitige Abhängigkeit von Bundestags- und Regierungsmehrheit etabliert, während die Regierung eine Agenda-Setzerrolle gegenüber dem Bundesrat einnimmt. Zur Mitwirkung an der Gesetzgebung kann die Bundesratsmehrheit jedoch den Vermittlungsausschuß anrufen, der über seine konditionale Agenda-Setzerrolle eine ähnlich hohe Verabschiedungsquote wie die Regierungsvorlagen erzielt. Beide Befunde widerlegen somit nicht nur die Reformstauthese, sondern unterstreichen auch die Macht eines Agenda-Setzers. Schließlich trägt die konditionale Agenda-Setzerrolle des Vermittlungsausschusses zur föderalen Machtbalance zwischen parlamentarischer und bundesstaatlicher Arena bei, ohne jedoch eine Konkurrenz zur Regierung einzurichten.