Die Bundesrepublik Deutschland ist als Föderalstaat in besonderer Weise von den Folgen der europäischen Integration betroffen - dies wird in diesem Beitrag unter dem Stichwort der 'Europäisierung' diskutiert. Untersucht werden Veränderungen im innerstaatlichen Verhältnis zwischen Bund und Ländern (vertikale Dimension) und der Länder untereinander (horizontale Dimension) anhand der Mitwirkungsrechte der Länder an der Europapolitik der Bundesregierung und an den eigenständigen europapolitischen Aktivitäten der Länder. Dabei zeigt sich, dass die spezifische Ausprägung des deutschen Föderalismus durch die im Zusammenhang mit der Ratifizierung des Maastrichter EU-Vertrages neu eingeführten europapolitischen Beteiligungsrechte zu einer Verdichtung des 'kooperativen Föderalismus' geführt haben. Diese Verstärkung kooperativer Politik versuchen einige der größeren und ökonomisch stärkeren (westdeutschen) Länder seit Ende der neunziger Jahre zu reduzieren, und zwar durch eine Strategie der doppelten Abwehr gegen die (wahrgenommene oder tatsächlich vorhandene) 'Zentralisierung' auf dem Wege der zunehmenden Verflechtung.