Stefan Schieren
Europa zwischen rechtlich-konstitutioneller Konkordanz und politisch-kultureller Vielfalt

Mannheimer Zentrum für Europäische Sozialforschung: Arbeitspapiere; 53
Mannheim
,
MZES
,
2002
ISSN: 1437-8574

Blickte ein Beobachter von außen auf die EU, böte sich ihm das Bild eines undurchsichtigen Flickenteppichs, einer Organisation "monstrum simile". Dass sie dennoch insgesamt funktioniert, dürfte (nicht nur) ihn eher überraschen.
Denn in der Gemeinschaft haben sich Staaten unter der Bezeichnung "Union" zusammengefunden, die im Inneren unterschiedlicher nicht organisiert sein könnten: Föderal, semiföderal, regionalisiert, devolutioniert, unitarisch; parlamentarisch und präsidentiell; monarchisch und republikanisch; verfasst und nicht verfasst; mit und ohne Verfassungsgerichtsbarkeit; monistisch und dualistisch; mit Mehrheits- und mit Verhältniswahlrecht; mit und ohne Volksgesetzgebung. Dazu kommen unterschiedliche Rechts- und Verfassungstraditionen.
Dass Staaten mit solch unvergleichlichen Ausgangsbedingungen eine Union bilden, wird in dem Moment problematisch, wie diese zunehmend Zuständigkeiten an sich zieht oder übertragen bekommt, sich der Integrationsprozess demzufolge verdichtet und beschleunigt, wie es gegenwärtig der Fall ist. Und so stellt sich die keineswegs neue Frage: Kann ein derartiger Gesamtverband funktionieren, wenn seine Mitglieder nicht ein Mindestmaß an substanzieller Gleichartigkeit haben?
Offenbar nicht. Am Beispiel Großbritannien kann gezeigt werden, mit welchem spezifischen Eigengewicht das Recht in den Europäischen Gemeinschaften für diese Harmonisierung sorgte und sich dabei sogar über politische Widerstände in diesem Mitgliedstaat hinwegsetzen konnte.
Dieser Notwendigkeit zur rechtlich-konstitutionellen Konkordanz steht aber die Forderung nach politischer Vielfalt, nach einem "Europa der Nationen", entgegen. Dass die Gegenreaktion auf die Harmonisierung in dem Maße wächst, wie die Integration fortschreitet, liegt daran, dass sich nicht allein die Entwicklung eines einheitlichen und eigenständigen Rechts auf europäischer Ebene beobachten lässt, wie es Jürgen Schwarze zum Beispiel für das Verwaltungsrecht konstatiert, sondern in gleicher Weise das Recht in den Mitgliedstaaten berührt ist, selbst in den Bereichen, die dem Gemeinschaftsrecht nicht zuzuschreiben sind. Das führt zu Spannungen zwischen der politischen Forderung nach Vielfalt und der Notwendigkeit zur Harmonisierung.

Dieses Arbeitspapier ist Ergebnis eines Beitrags zur Tagung "Verfassungspolitik in der Europäischen Union" im DFG-Forschungsschwerpunkt "Regieren in der EU" im November 2001 in Mannheim. Abgedruckt ist es in dem Sammelband, in dem die Beiträge zu dieser Tagung gebündelt wurden.

.